VitaRegionen
Zuerst die Fläche: Wir sprechen mit Kommunen und Kirchen, klären Erschließung und Genehmigung. Passt der Bebauungsplan nicht, prüfen wir gemeinsam Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB – etwa wegen Wohnungsbedarf, gemeindlichem Wohl oder Bedarf zur Unterbringung; die Behörde entscheidet im Einzelfall. Ohne tragfähigen Standort kein Dorf.
Mehr erfahren





